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Was ist politisches Asyl?

Vortrag von Herrn Prof. i. R. Dr. Eike Hennig

18. Mai 2016


Ev. Limesgemeinde - 19.30 Uhr
Ostring 15-17, Schwalbach


Die Bundesrepublik hat kein Einwanderungsgesetz. Sie kennt seit 1949 mit Art. 16 GG (seit Juni 1993 mit Art. 16a GG) als einziger Staat das Recht auf politisches Asyl als Grundrecht für betroffene Ausländer: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Nur die Bundesrepublik kennt ein solches Asylrecht als Recht auf Schutz und Hilfe, bis 1993 gilt dies für jeden ausländischen politischen Verfolgten.

Der Kreis der zur Antragstellung berechtigten Ausländer wird 1993 und durch die Asylpakete II und III (Anfang 2016) begrenzt. Weiter unterliegt das Asyl-Grundrecht formalen Restriktionen bei Familiennachzug, Verfahren, Abschiebung, Unterbringung, Hilfeleistungen.

Stark steigende Asylbewerberzahlen 1991/92 und 2015 führen zwingend zu innenpolitischen Konflikten und zum Paradoxon, dass Asylbewerber und Flüchtlinge zunächst die Grenzen überschreiten, um dann restriktiv geprüft, zahlreich abgelehnt und abgeschoben zu werden.

Dieser grundlegende politische Fehler des Einwanderungslandes Bundesrepublik, diese Überforderung politischen Asyls wird rechtspolitisch und asylgeschichtlich dargestellt.

In Kooperation mit der Ev. Limesgemeinde Schwalbach.